AGBs
Sehr geehrte Kunden/innen, Zu jedem Transport oder jeder Reise (Vertragsabschluss) gehören rechtliche Vereinbarungen,diese sind nachfolgend in unseren Allgemeinen Geschäfts- und Transport- bzw. Reisebedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt.Bitte nehmen Sie alle nachstehenden Bedingungen vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis, mit Eingang Ihrer Anfrage / Buchung bzw. Ihrer Unterschrift setzen wir sie als gelesen und anerkannt voraus. Für vermittelte Fremdleistungen anderer Anbieter/Veranstalter gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen, die Sie mit rechtzeitig Angebot bzw. Bestätigung erhalten.
1. Anmeldung / Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung bieten Sie ZW24 den Abschluss eines Transport oder Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich als Brief, Fax oder Email erfolgen, die Annahme des Transport oder Reisevertrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Er gilt für alle Personen und Fahrzeuge, die in Ihrer Anmeldung aufgeführt sind. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot von ZW24, an welches wir uns für einen Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang Transport oder Reisebestätigung gebunden halten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Ablehnung, so gilt unser Angebot
als angenommen.
als angenommen.
2. Zahlungsbedingungen / Transport oder Reiseunterlagen
ZW24 tritt als reiner Vermittler für folgende Leistungen auf:
Motorradreisen und Motorradtransporte Europaweit werden in Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartnern. Entstehende Kosten aufgrund zu spät geleisteter Zahlungen gehen zu Ihren Lasten, ebenso eventuell anfallende Kurierkosten und
Motorradreisen und Motorradtransporte Europaweit werden in Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartnern. Entstehende Kosten aufgrund zu spät geleisteter Zahlungen gehen zu Ihren Lasten, ebenso eventuell anfallende Kurierkosten und
Autobahngebühren sowie Maut für Tunnel, Fähre o.ä..
Bei Nichtzahlung bis zu Antrittsdatum der Lieferung des Transportes oder der Reise des Motorrades ist ZW24 berechtigt, Reisedokumente bzw. Leistungen einzubehalten bzw. zu sperren. Ein Anspruch auf Zahlung Gesamtpreises bleibt darüber hinaus bestehen.
3. Leistungen / Preise / Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Produkt-/Leistungsbeschreibung von ZW24 sowie aus den Angaben der jeweiligen Transport oder Reisebestätigung. Es gelten die Preise der gültigen Internetseite bzw. aus dem Katalog. Berechtigte Gründe für Änderungen, die sich z.B. aus Währungsschwankungen, Preiserhöhung seitens unserer Vertragspartner, Erhöhung der Energiepreise, Beförderungstarife, Steuern,
Versicherungsbeiträge etc. ergeben, sind dann gestattet, sofern sie nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen und wir Sie rechtzeitig davon in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, den Transport oder Reisepreis nach Abschluss des Vertrages bis zu einer Frist von 14 Tagen vor Reisebeginn aus den o. g. berechtigten Gründen zu ändern. Nachbelastungen bei Fracht- und Flugbuchungen hinsichtlich Steuern, Treibstoff- oder Sicherheitszuschlägen seitens der Fluggesellschaften sind möglich.
4. Haftung / Haftungsausschluss
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmann für die gewissenhafte Transport oder Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Die Haftung von ZW24 ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung ist ausgeschlossen für
a) Fremdleistungen, wie z.B. Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Ausstellungen,
b) Vermittlungsleistungen, wie z.B. Mietmotorräder, Touren von Fremdveranstaltern, Luft- Seefrachten, Hotelübernachtungen. ZW24 haftet nicht für Leistungen, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen, insbesondere gilt dies bei Verkehrsunfällen innerhalb einer Gruppenreise. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen und/oder Schäden aus, welche durch vermittelte Veranstalter oder
Transportdienstunternehmen verursacht werden. Für Störungen im Bereich von Fremdleistungen haften wir nicht. Bei Linien- oder Charterflügen tritt ZW24 nur als Buchungsagent auf. Für die Erbringung von
Beförderungsleitungen für Personen und Fracht und aus dieser Leistung entstehenden Schäden haftet das befördernde Unternehmen. Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind von Ihnen sofort und direkt vor Ort mittels Schadenanzeige der verantwortlichen Transport oder Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung der Transport oder Fluggesellschaft.
Grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen sind Lack- und Kratzschäden am Frachtgut. Für Kratzer die durch Tankrucksäcke oder Anbauteile wie Koffer Tocase etc. entsanden sind sind wir nicht Haftbar. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet auf Anschlussflüge zu warten. Somit ist eine Haftung für Verspätungsschäden und allen daraus resultierenden Folgeschäden (wie Ausfall-, Miet-, Hotelkosten) ausgeschlossen, sofern nicht international gültige Bestimmungen (IATA) dies zulassen. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Schäden/Mängel direkt vor Ort anzuzeigen.
Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Schaden/Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht
vertragsmäßiger Erbringung des Transportes oder Reise bzw.
Schadenmeldungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglichem Transport oder Reiseende bei ZW24 geltend zu machen.
5. Haftungsverzichtserklärung bei Motorradreisen
Alle Kunden stimmen mit Ihrer Transport oder Reiseanmeldung folgender Erklärung ohne Einwand zu:
Ich bin mir über die Risiken beim Motorrad fahren im In- und Ausland, insbesondere abseits von befestigten Straßen, voll bewusst. Die Teilnahme an einer Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir darüber bewusst, dass weder der Veranstalter noch seine Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können und auch nicht für das Fehlverhalten einzelner Teilnehmer haften. Ich verpflichte mich, die gesetzlichen Bestimmungen und Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die geltenden Regeln der jeweiligen Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Hinsichtlich der von mir gebuchten Reise bin ich mit meinen Fähigkeiten allen Belangen und Anforderungen gewachsen und verfüge über einen gültigen, der Größe meines Motorrades angemessenen, Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
6. Rücktritt / Umbuchung
Sie können jederzeit vor Transportbeginn von dem Auftrag / des Transportes oder der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen und informieren Sie darüber, bei Buchung eines Transportes oder einer Reise eine entsprechende Reiserücktritt-Versicherung abzuschließen. Der Rücktritt ist immer schriftlich zu erklären. Als Ersatz für bisher getroffene Reisevorkehrungen kann ZW24 eine Entschädigung verlangen, die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Für alle Angebote von ZW24 gelten folgende Regelungen:
60 Tage und mehr vor Abreise / Transport: 10% des Transport oder Reisepreises
59-30 Tage vor Abreise / Transport: 25% des Reisepreises
29-15 Tage vor Abreise / Transport: 50% des Reisepreises
14-7 Tage vor Abreise / Transport:75% des Reisepreises
6-0 Tage / Nichtantritt am Reisetag Transport: 100% des Reisepreises
Für eine Anfahrt zur Abholung eines Motorrades, Quad, Rollers, Krad, etc. etc. wird bei angemeldeten jedoch nicht anzutreffenden Kunden eine Anfahrtspauschale von min. 65 Euro erhoben. Bei allen anfallenden Stornogebühren werden wir die von Ihnen bereits geleisteten Anzahlungen verrechnen. Nehmen Sie nach der Transport oder Reisebestätigung Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Transport oder Reiseziel, Unterkunft usw. vor, kann ZW24 Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-- € bis 30 Tage vor Reiseantritt, gravierende Umbuchungswünsche nach dieser Frist werden wie ein Transport oder Reiserücktritt mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt. Kleine Änderungen nach Rücksprache.
Der Leistungsträger kann von Reisen zurücktreten, wenn a) die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 5 Personen) der entsprechenden Reise nicht erreicht wird, b) aufgrund höherer Gewalt, c) die Preise seitens der Leistungsträger / unserer Vertragspartner um mehr als 20% erhöht werden. In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Transport oder Reisepreis erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch.
Der Leistungsträger kann von Reisen zurücktreten, wenn a) die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 5 Personen) der entsprechenden Reise nicht erreicht wird, b) aufgrund höherer Gewalt, c) die Preise seitens der Leistungsträger / unserer Vertragspartner um mehr als 20% erhöht werden. In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Transport oder Reisepreis erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch.
7. Paß / Visa / Gesundheit / Zoll / Dokumente
Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Durch die Anmeldung versichern Sie uns, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Reise vorliegen und alle geforderten Dokumente gültig sind.
Sie haften für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben resultieren. Sie haften auch dann, wenn ZW24 nach Ihren Angaben und in Ihrem Auftrag Flug-, Fracht- oder Zolldokumente ausfüllt.
8. Gültigkeit der Angaben
Mit der Veröffentlichung eines neuen Kataloges / aktuelle Internetseite verlieren alle bisherigen Angebote Ihre Gültigkeit. Für Druck-, Rechen- und Übertragungsfehler haften wir nicht.
9. Es gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen für Motorradtransporte:
9.1. Der Transport des Motorrades findet in der Regel nicht auf dem gleichen Flug des begleitenden Fahrers statt. Um eine angestrebte, fristgerechte Auslieferung im Ankunftsland zu gewährleisten, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf notwendig. Auf dem Rücktransport, -flug ist grundsätzlich ein Transport auf Stand-by Basis üblich. Somit ergeben sich für Sie zwecks Anlieferung und Abholung vom Heimatflughafen zusätzliche An- und Abfahrtswege.
9.2. Für den sachgerechten und ordnungsgemäßen Transport von Motorrädern ist ausschließlich die jeweils befördernde Transport oder Fluggesellschaft verantwortlich.
9.3. Weder die Transport oder Fluggesellschaft noch ZW24 können für Auslieferungsverzögerungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie Ausfall, Miet- oder Hotelkosten haftbar gemacht werden, wenn diese auf Abfertigungszeiten von Agenten und Behörden zurückzuführen sind.
9.4. An allen Flughäfen ist die Erhebung von Zollgebühren durch die Behörden möglich. Diese Kosten sind nicht im Transport oder Reisepreis eingeschlossen, außer es ist in der Rechnung als Leistung ausgewiesen.
9.5. Für die Zollabfertigung, die Einhaltung der Einfuhr- und Versicherungsbedingungen, KFZ Versicherung und Transportbestimmungen sind Sie ohne Ausnahme selbst verantwortlich. Informationen von uns über diese Bestimmungen sind grundsätzlich unverbindlich.
9.6. Angaben über Öffnungszeiten, Abfertigungszeiten von Zollbehörden oder Frachtagenten sowie deren Adressen sind unverbindlich und ohne Haftung seitens ZW24.
9.7. Schäden, die durch Beförderungshindernisse entstehen, können ZW24 gegenüber nicht geltend gemacht werden.
9.8. Am Motorrad fest verschraubte Koffer dürfen nicht abgeschlossen werden, Kontrolle und Einsicht durch Zollbeamte muss jederzeit möglich sein. Für Verlust oder Diebstahl von am Motorrad verbleibenden Gepäckstücken haftet weder die Transport-, Fluggesellschaft noch ZW24.
9.9. ZW24 haftet nicht bei Diebstahl des Motorrades oder dessen Einzelteilen.
10. Es gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen für Mietmotorräder und geführte Touren:
10.1. Alle Reservierungen für Mietmotorräder und Touren werden von ZW24 vermittelt, deshalb gelten abweichend die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner wie in den entsprechenden Ausschreibungen von uns genannt.
10.2. Sollte ein gebuchtes und bestätigtes Modell, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit gestellt werden können, ist der Vermieter bzw. sein Vertreter berechtigt, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein Motorrad einer höheren Klasse ohne Mehrkosten zu stellen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Die Ersatzmotorräder können unterschiedlicher Hersteller und somit auch verschiedener Ausstattung sein.
10.3. Grundsätzlich sind Sie als Fahrer/Mieter für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Fahrgebiet und Mietbedingungen des Vermieters verantwortlich.
10.4. Bei Touren kann der Vermittler/Leistungsträger jederzeit von der Reise zurücktreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder höhere Gewalt eine Durchführung unmöglich macht.
10.5. Ein Abbruch der Reise ist gestattet, wenn eine weitere Durchführung aus verschiedensten Gründen Gefahr für Leib und Seele einzelner Teilnehmer darstellt.
10.6. Ausschließlich der Veranstalter bzw. der verantwortliche Tourguide vor Ort entscheiden über Rücktritt oder Abbruch.
10.7. Bei Rücktritt bestehen keine Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus und bei Abbruch kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
11. Gerichtsstand / Unwirksamkeit
Der Auftraggeber kann ZW24 nur an dessen Sitz verklagen:
Zweiradtransport24;Irmgard Dörner; Kerschgarten10; 82436 Eglfing.
Amtsgericht: Weilheim / Obb.
Bei vermittelten Fremdleistungen gilt der Gerichtsstand der jeweiligen Anbieter. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages oder der diesem Vertrag zugrunde liegenden Transport oder Reisebedingungen beschränkt sich auf die jeweilige Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der zugrunde liegenden Reisebedingungen zur Folge. Die vorstehenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff BGB soweit gesetzlich zulässig.